Fruchtnektar wird aus Fruchtsaft oder Fruchtmark unter Zugabe von Zucker und Wasser hergestellt. Auch hier sind Konservierungs- und Farbstoffe streng verboten. Der Mindestanteil an Fruchtsaft und gegebenenfalls Fruchtfleisch ist für jede Fruchtart gesetzlich festgelegt und muss auf der Verpackung angegeben sein. Auch der Mindestgehalt an Säure ist gesetzlich festgelegt.
Fruchtnektare können klar, trüb oder fruchtfleischhaltig sein. Stark fruchtfleischhaltige Fruchtnektare sind wegen des hohen Anteils an gemahlenem Fruchtfleisch dickflüssig. Sie werden wie Fruchtsäfte durch Pasteurisieren haltbar gemacht.